§ 277 – Sechste Ausgabe
Aus gleichem Grunde, und da eine wohl dynamisierte Arznei, bei vorausgesetzter, gehöriger Kleinheit ihrer Gabe, um desto heilsamer und fast bis zum Wunder hülfreich wird, je homöopathischer sie ausgesucht war, muß auch eine Arznei, deren Wahl passend homöopathisch getroffen worden, um desto heilsamer sein, je mehr ihre Gabe zu dem für sanfte Hilfe angemessensten Grade von Kleinheit herabsteigt.
Wurde die Dosis auf die erforderliche Winzigkeit reduziert, so ist sie umso homöopathischer, und umso wirksamer wird die Heilung sein.
Erklärung
Wird ein homöopathisches Mittel in einer geeignet höheren, der Notwendigkeit entsprechenden, Potenz gegeben, erfolgt eine behutsame und zufriedenstellende Heilung. (Das bedeutet nicht, dass eine höhere Potenz als erforderlich gegeben werden soll. Es handelt sich nur um eine Vorsichtsmaßnahme, um sicherzustellen, dass keine geringere Potenz als erforderlich gegeben wird.)
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