Informationen für Verbraucher und Therapeuten
Aktuell wird in der Zeitschrift „Spiegel“ über eine 55-jährige Frau berichtet, die sich durch verunreinigte Ayurveda-Produkte schwer mit Quecksilber und Blei vergiftet hat. Diese wurden ihr in einem Kurhotel auf Sri Lanka verschrieben, und sie brachte sie zur weiteren Einnahme mit nach Hause. Dies zeigt, dass die fehlende Umsetzung von Qualitätsstandards ein grundlegendes Problem in Asien darstellt.
Seit vielen Jahren stehen der VEAT (Verband Europäische Ayurveda-Mediziner und -Therapeuten), der VSAMT/ASMTA (Verband Schweizer Ayurveda-Mediziner und -Therapeuten) und die führenden Schulen für Ayurveda in der Schweiz – voran die Europäische Akademie für Ayurveda und die SAMA-Swiss Ayurvedic Medical Academy – für klare Qualitätskriterien im Bereich der Heil- und Nahrungsergänzungsmittel, um genau solche aktuell auftretenden Risiken zu vermeiden.
In der Schweiz werden Präparate durch die Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) kontrolliert. Einige ayurvedische Kräuter sind als Nahrungsergänzungen verfügbar, sie fallen unter das Lebensmittelgesetz. Auch dafür sind die aktuellen Richtlinien genau definiert: Es gibt klare Grenzwerte für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber), Mikrobiologie (Bakterien, Hefe, Schimmel, Salmonellen, Aflatoxine) sowie Pestizide (Herbizide, Insektizide, Fungizide). Jeder Hersteller aus der Schweiz oder der EU muss dafür Sorge tragen, dass diese Grenzwerte bei seinen Produkten eingehalten werden.
Ebenso wurden auch die indischen ayurvedischen Hersteller von der indischen Regierung aufgefordert, sich nach den GMP-Richtlinien zertifizieren zu lassen. Da in Indien und Sri Lanka wirkungsvolle und konsequente Qualitätskontrollen noch nicht in ausreichendem Maß gewährleistet werden können, sollten eingeführte asiatische Produkte von den europäischen Prüfstellen untersucht werden und ein entsprechendes Label erhalten.
Wer sich in Indien oder einem anderen Schwellen- oder Entwicklungsland in Behandlung gibt oder eine Kur durchführt, sollte sich gewisser Risiken bewusst sein, die nicht nur den Ayurveda, sondern auch westliche und andere Medizin betrifft, die dort eingenommen oder gekauft wird.
Der Originalkarton kann beispielsweise wirkungslose oder gar verunreinigte Substanzen enthalten. Ursachen dafür sind:
„Die enorme Nachfrage nach ayurvedischen Präparaten hat zu unkontrollierten Herstellungsverfahren einzelner indischer Betriebe geführt, die sich nicht an die klassischen Vorschriften bezüglich der Herstellung halten und nicht konsequent die Qualität der Rohstoffe untersuchen. Die Rohdrogen (z.B. in Wildwuchsqualität) sind durch die voranschreitende Umweltverschmutzung in Indien belastet.“
Zitat: http://www.ayurveda-verband.eu/qualitaet/qualiaetsmerkmale/
Spätestens hier taucht die Frage auf: Wer übernimmt die Verantwortung für entstehende gesundheitliche Schäden?
Privatpersonen tragen für sich selbst die alleinige Verantwortung. Dies gilt nicht nur, wenn aus Entwicklungs- und Schwellenländern Produkte mitgebracht werden, sondern in Europa auch für Interneteinkäufe. Für den Eigengebrauch kann man prinzipiell alles bestellen (außer es ist explizit bei uns verboten). Die Haftung kann jedoch bei ausländischen Herstellern oder Händlern (außerhalb der EU) nur äußerst schwer eingefordert werden.
Therapeuten können ggf. auch Zwischenhändler sein und sobald das in Richtung Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel geht, braucht es Bewilligungen. Hier gibt es Kantonale und Eidgenössische Bestimmungen, die es zu erfragen gilt und an die man sich als Therapeut halten muss. Ein Therapeut sollte niemals – auch nicht für Freunde oder Bekannte – Präparate aus dem Ausland mitbringen, da er ansonsten dafür in die Haftung genommen werden kann.
Für jeden Therapeuten ist es unabdinglich, nur Heil- und Nahrungsergänzungsmittel zu verwenden, welche den geltenden Richtwerten und Qualitätsbestimmungen entsprechen und die in der Schweiz zugelassen und verkehrsfähig sind.
Für jeden Verbraucher gilt, dass anerkannte Kureinrichtungen in Europa, die zertifizierte und laborgeprüfte Produkte einsetzen, die aktuell größtmögliche Sicherheit bieten.
Für Verbraucher
Holen Sie bei Auslandsaufenthalten genaue Einkünfte über das Ressort ein, das Risiko liegt auf Ihrer Seite. Für Europa oder die Schweiz gilt: Ayurvedische Präparate, auch wenn sie die Aufschrift Nahrungsergänzungsmittel tragen, sollten nie isoliert in Eigenregie eingenommen werden. Sie sind Bestandteil eines Behandlungskonzeptes, welches von einer/m qualifizierten Ayurveda-Praktizierenden entsprechend der jeweiligen Konstitution erstellt wird. Verwenden Sie ausdrücklich Präparate, die durch entsprechende Qualitätslabel eine Sicherheit der Produktqualität gewährleisten, z.B.:
- ISO 9000 – die europäische Norm für Qualitätssicherung
- HACCP – Konzept für Lebensmittelhygiene in Produktionsbetrieben
- GMP (Good Manufacturing Practice) – internationale Regelwerke zur Sicherung von Arzneimittelqualität
- Bio-Zertifizierung
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